Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Workshops, Keynotes und Trainingsprogramme von The School of Life Deutschland (TSOL) (Stand März 2024)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen, wie u.a. Inhouse-Workshops, Keynotes und Trainingsprogramme (nachstehend: auch „Leistung“ genannt), der BD Culture & Education GmbH, Lychener Str. 7, 10437 Berlin (nachstehend: auch „TSOL“ genannt), gegenüber ihren Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt TSOL nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde kann diese AGB unter https://www.theschooloflife.com/berlin/ueber-uns/agb-b2b/ abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an [email protected] in Textform anfordern.

 

§ 1 Allgemeines

(1) TSOL richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von TSOL zu erbringenden Leistungen und die von TSOL erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

(2) Der Vertrag zwischen TSOL und dem Kunden kommt entweder durch die Übersendung eines Angebots durch TSOL und dessen Annahme durch den Kunden oder durch eine Bestellung eines Kunden und deren Annahme durch TSOL zustande. In jedem Fall bedarf es für das Zustandekommen eines Vertrages einer abschließenden Auftragsbestätigung durch TSOL. Mit dieser Auftragsbestätigung ist der Vertrag für beide Teile verbindlich. Für das Zustandekommen des Vertrages bedarf es keiner Schriftform, Erklärungen in Textform sind ausreichend.

(3) Die zwischen den Parteien getroffene, individuelle Vereinbarung gem. § 1 (2) dieser AGB hat bei Widersprüchen zu diesen AGB Vorrang vor diesen AGB.

(4) TSOL kann seine Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. TSOL wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen des Vertrags und dieser AGB stehen.

(5) Die von TSOL bei der Durchführung der Leistungen eingesetzten Trainer*innen handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von TSOL. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Leistung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern*innen ausschließlich über TSOL abzuwickeln.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Alle Leistungen werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart, § 1 (2) dieser AGB.

(2) Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen einschließlich Beistellungen leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch TSOL erforderlich und allgemein üblich sind, und TSOL insbesondere

(a) alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;

(b) zu den vereinbarten Leistungszeiten Zutritt zu seinen für die Durchführung der Leistungen geeigneten Räumlichkeiten gestatten;

(c) Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Schulung erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stellen; und

(d) die übermittelten Schulungsunterlagen in geeigneter Form den Teilnehmern zugänglich machen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von TSOL zugeordnet wurden.

(3) Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert TSOL diese Mitwirkungsleistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform an. TSOL wird den Kunden unverzüglich in Textform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

(4) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden für TSOL unentgeltlich zu erbringen.

(5) Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von TSOL hat, ist TSOL von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von TSOL verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum; bei verbindlich vereinbarten Terminen wird TSOL von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei solchen Verschiebungen gilt § 10 (3) dieser AGB entsprechend.

 

§ 3 Virtuelle Leistungen

(1) Für virtuelle Leistungen von TSOL, die online erbracht werden, benötigt der Kunde Computer oder ähnliche elektronische Geräte mit Internetanschluss, die die jeweiligen Systemanforderungen erfüllen. Die Systemanforderungen sind in dem Vertrag vermerkt oder werden dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der Leistung in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen vorab zu testen. Technische Probleme während der virtuellen Leistung sind TSOL unverzüglich mitzuteilen.

(2) Sofern der Kunde die technischen Mittel für die virtuellen Leistungen zur Verfügung stellt, liegt die Verantwortung allein bei dem Kunden. Auf die Regelungen in § 2 (2) und (5) dieser AGB wird hingewiesen.

(3) Je nachdem welche Partei die technische Plattform für die virtuelle Leistung zur Verfügung stellt, sendet sie der jeweils anderen Partei rechtzeitig vor Beginn der virtuellen Leistung die Zugangsdaten zu. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden.

(4) Kann eine virtuelle Leistung aus Gründen, die TSOL nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist der Kunde nicht zu Preisminderungen berechtigt.

 

§ 4 Nutzung aufgezeichneter und/oder gespeicherter Leistungen

(1) Aufzeichnungen und Speicherung nicht virtuell erbrachter Leistungen oder die Speicherung virtueller Leistungen sowie die nachträgliche Nutzung der gespeicherten Leistungen bedürfen der Zustimmung durch TSOL.

(2) Der Kunde darf die Aufzeichnung der Inhalte nur zu internen Zwecken verwenden und nur dem vereinbarten Kreis an Teilnehmenden zur Verfügung stellen. Die Aufzeichnung darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Aufzeichnungen vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch geschützt wird und kein Download der Aufzeichnungen möglich ist.

(4) Die Aufzeichnungen werden vom Kunden für einen Zeitraum von vier Wochen [oder einem anderen vereinbarten Zeitraum] aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Kunde die Aufzeichnung vollständig löschen und sicherstellen, dass keine Kopien oder Sicherungskopien mehr vorhanden sind.

(5) TSOL hat das Recht, den Kunden aufzufordern, die Aufzeichnungen vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zu löschen, falls TSOL begründeten Grund zur Annahme hat, dass die Aufzeichnungen nicht mehr vertraulich behandelt wird oder eine Verletzung dieser Vereinbarung vorliegt.

 

§ 5 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann TSOL nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) TSOL erhält Auslagenersatz für Verpflegung, Unterkunft und Fahrten entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten Sätze. Reisen auf Rechnung des Kunden bedürfen der gegenseitigen Abstimmung.

(4) Werden weniger als die vereinbarten Leistungen bei TSOL abgerufen, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.

 

§ 6 Haftung

(1) TSOL haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber TSOL nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von TSOL der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Soweit eine Haftung von TSOL ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von TSOL anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

 

§ 8 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von TSOL auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von TSOL selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG-neu).

(2) Soweit TSOL zur Abwicklung des Auftrags persönliche Daten von Mitarbeitern des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, garantiert der Kunde, dass seine Mitarbeiter in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten und deren Nutzung eingewilligt haben.

(3) Sofern und soweit TSOL im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden gem. obiger Ziffer (1) und/oder (2) im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(4) Dem Kunden und seinen Mitarbeitern steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. TSOL ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden oder der Mitarbeiter verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

 

§ 9 Stornierung

(1) Erfolgt die Stornierung durch den Kunden

– bis zu 60 Kalendertage oder früher vor Beginn der Leistung, sind 10 %;

– zwischen dem 59. und dem 30. Kalendertag vor Beginn der Leistung, sind 20%;

– zwischen dem 29. und 14. Kalendertag vor Beginn der Leistung, sind 50%;

– zwischen dem 13. und 7. Kalendertag vor Beginn der Leistung, sind 75%

des Nettohonorars zzgl. Umsatzsteuer vom Kunden an TSOL zu zahlen. Im Falle einer späteren Stornierung wird die gesamte Vergütung erhoben. Bereits darüber hinaus gezahlte Vergütungen werden von TSOL erstattet.

(2) Mit den vorstehend genannten Zahlungen sind alle Ansprüche von TSOL auf Vergütung abgegolten.

(3) Ein Kunde kann seine Anmeldungen von Mitarbeitern jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.

 

§ 10 Durchführung der Leistungen, Absage und Ausfall

(1) Sofern Leistungen nicht zu bestimmten Terminen im Vertrag vereinbart sind, stimmen sich die Parteien darüber in Textform ab.

(2) Sollte der Kunde eine Leistung (Termin und/oder Leistungsort) verschieben, dann werden die Parteien versuchen einvernehmlich einen Ersatztermin zu vereinbaren.

(3) Erfolgt die Verschiebung durch den Kunden

– bis zu 30 Kalendertage oder früher vor Beginn der Leistung, sind 0%;

– zwischen dem 29. und dem 14. Kalendertag vor Beginn der Leistung, sind 15%;

– zwischen dem 13. und 7. Kalendertag vor Beginn der Leistung, sind 30%;

– nach dem 6. Kalendertag vor Beginn der Leistung, sind 50%

des Nettohonorars bzw. bei einer mehrteiligen Veranstaltung das anteilige Nettohonorar zzgl. Umsatzsteuer vom Kunden an TSOL zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung an TSOL zu zahlen.

(4) Kann TSOL wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihr nicht verschuldeten Verhinderung die Leistung nicht zu den vereinbarten Terminen abhalten, vereinbaren die Parteien einen anderen Termin und/oder Leistungsort und/oder eine andere durchführende Person. Sollte TSOL keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte Leistungen zurückerstattet. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

§ 11 Kündigung

(1) Außer der Stornierung in § 9 ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. § 10 (4) dieser AGB bleibt davon unberührt.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

 

§ 12 Geheimhaltung

(1) TSOL verpflichtet sich, über alle bei der Durchführung dieses Vertrages und im Zusammenhang hiermit gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse Stillschweigen zu bewahren. Das Gleiche gilt für alle TSOL zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge des Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtungen bestehen auch gegenüber Mitarbeitern des Kunden oder sonstigen Dritten, die zur Durchführung der Leistung hinzugezogen werden, es sei denn, die vorgenannten Personen sind aufgrund ihrer dienstlichen Stellung und/oder ausdrücklich zur Kenntniserlangung berufen oder befugt.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse, Ergebnisse und Informationen, für die TSOL nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den TSOL nicht zu vertreten hat.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus fort.

(4) TSOL wird diese Verpflichtungen an die Personen weitergeben, mit denen es gemäß § 1 (4) dieser AGB Verträge schließt.

 

§ 13 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei TSOL.

Sofern nicht anders vereinbart, darf der Kunde die Schulungsunterlagen während und nach der Vertragslaufzeit ausschließlich für die Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch TSOL darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichts- oder Schulungsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

 

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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März 2024